Nein, das ist nicht nötig. Die Bestandsverträge sind von der Mitgliedschaft in einer EEG/BEG nicht betroffen.
Für Stromabnehmer gilt: Zuerst wird der Bedarf soweit möglich von der EEG/BEG gedeckt, den Rest muss der Stromanbieter (z.B. Energie Steiermark) decken. Die EEG/BEG kann auch gar nicht den gesamten Strombedarf decken, da in der Nacht oder im Winter zu wenig bzw. kein Überschuss-Strom aus PV-Anlagen der anderen Mitglieder zur Verfügung steht.
Für Überschuss-Einspeiser gilt: Zuerst wird der Überschuss aus der PV-Anlage der EEG/BEG zur Verfügung gestellt. Falls diese nicht alles an die anderen Mitglieder verteilen kann, wird der Rest an den Stromabnehmer weitergereicht.