Nein. Wenn du den Vertrag mit dem Stromnetzbetreiber abgeschlossen hast, darfst du auch den Stromanbieter wählen und darfst Mitglied der BEG werden.
Somit können auch Mieter:innen Mitglied der BEG werden.
Wichtig ist jedoch, dass jede Änderung der Wohnverhältnisse unverzüglich bekanntgegeben wird.