Nein, das ist nicht nötig. Die Bestandsverträge sind von der Mitgliedschaft in einer BEG nicht betroffen.

Für Stromabnehmer gilt: Zuerst wird der Bedarf soweit möglich von der BEG gedeckt, den Rest muss der Stromanbieter (z.B. Energie Steiermark) decken. Die BEG kann auch gar nicht den gesamten Strombedarf decken, da in der Nacht oder im Winter zu wenig bzw. kein Überschuss-Strom aus PV-Anlagen der anderen Mitglieder zur Verfügung steht.

Für Überschuss-Einspeiser gilt: Zuerst wird der Überschuss aus der PV-Anlage der BEG zur Verfügung gestellt. Falls diese nicht alles an die anderen Mitglieder verteilen kann, wird der Rest an den Stromabnehmer weitergereicht.